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   BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94   

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https://dejure.org/1994,4043
BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94 (https://dejure.org/1994,4043)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94 (https://dejure.org/1994,4043)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 2 BvR 1839/94 (https://dejure.org/1994,4043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung zur Aussetzung der gegen eine DDR-Spionin verhängten Freiheisstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spionage - DDR - Vollstreckung der Freiheitsstrafe - DDR-Spionin - Sonja Lüneburg - Einstweilige Anordnung - Grundrechtsverletzung - Wiedergutmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1953
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 71, 158 [161]).

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]).

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (BVerfGE 66, 39 [56]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Die in BVerfGE 50, 142 ff. abgedruckte Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts müsse sie sich nicht entgegenhalten lassen; sie begehre keine Gleichbehandlung im Unrecht (a.a.O., S. 166).
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    "Mag der Senat auch die Frage nach der Vereinbarkeit der Verfolgung der HVA-Angehörigen mit dem Grundgesetz auch für gelöst halten und den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit nicht engherzig auslegen: Eine Rechtsfrage, die das Bundesverfassungsgericht inzwischen drei Jahre beschäftigt und dessen 2. Senat in Kenntnis der Ausführungen im Urteil des Senats im Verfahren gegen Schütt u.a. vom 30.7.1993 (BGHSt 39, 260 ff. [265]) noch am 23.3.1994 veranlaßt hat, das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht um ein völkerrechtliches Gutachten auch zu der hier interessierenden Personengruppe und Sachverhaltsvariante zu bitten, wird vielleicht am Ende mit einem für die Beschwerdeführerin nachteiligen Ergebnis zu beantworten sein - offensichtlich ist die Antwort nicht.".
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Auch daß sie im Gegensatz zu den von der Vorlegungsfrage des Kammergerichts unmittelbar betroffenen Personen auf dem damaligen Territorium der Bundesrepublik und nicht nur auf dem der DDR gehandelt habe (vgl. BGHSt 30, 1 [4 f.]), sei kein zureichender Grund, sie anders zu behandeln als jene.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]).
  • KG, 22.07.1991 - 3 StE 9/91

    Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den letzten Leiter der Hauptverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Der von ihr vorgetragene Sachverhalt lege daher die analoge Anwendung der Vorschrift, verglichen mit den vom Kammergericht (NJW 1991, S. 2501 ff.) vorgelegten Fällen, erst recht nahe.
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]).
  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 1839/94
    Im Beschluß vom 22. Dezember 1992 - StB 15/92 - habe der 3. Strafsenat das Verfahren des Oberlandesgerichts Celle gebilligt.
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